Stand: 01.10.2021

Terms of Services
Simulationsgrouper Ambulante Pauschalen -
OAAT AG

Präambel

Die OAAT AG bezweckt die Konzipierung, Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege der für die Vergütung ambulanter Leistungen im Spital und in freier Praxis notwendigen Tarifstrukturen. Das Tarifsystem ambulante Pauschalen hat das Ziel, dass gleiche Leistungen gleich bewertet werden. Zur Entwicklung und Weiterentwicklung der ambulanten Pauschalen dienen reelle Kosten- und Leistungsdaten der Leistungserbringer.

Für die Zuweisung eines Patientendatensatzes zu einer bestimmten ambulanten Pauschale (sog. Gruppierungsvorgang) ist eine Grouper-Software erforderlich. Um grössere Datenmengen im Batchmodus zu gruppieren, kann dieses Webformular mit integriertem Simulationsgrouper benutzt werden.

Die auf der vorliegenden Website zur Verfügung gestellten Simulationsgrouper-Versionen werden von der OAAT AG (nachfolgend "OAAT"), für interessierte Kreise namentlich Spitälern und Krankenversicherungen (nachfolgend "Nutzer") mit Sitz in der Schweiz zu Testzwecken online zur Verfügung gestellt. Entwickelt wurde die Webapplikation durch die eonum AG. Diese ist auch für das Hosting und den Support zuständig.

  1. Gegenstand

  1. Dem Nutzer wird zu den in dieser Vereinbarung festgehaltenen Bedingungen unentgeltlich ein nicht übertragbares und nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung der auf der Website der OAAT zur Verfügung gestellten Simulationsgrouper zwecks Gruppierung von anonymisierten medizinischen und administrativen Patientendaten zu Testzwecken innerhalb der Schweiz erteilt.
  2. Der Simulationsgrouper kann ausschliesslich online über die Website der OAAT verwendet werden. Der Nutzer erhält von der OAAT keine Kopie des Simulationsgroupers.
  3. Die OAAT ist berechtigt, die Nutzung des Simulationsgroupers jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Begründung einzuschränken oder nicht mehr anzubieten.
  1. Datensicherheit im Internet

  1. Dem jeweiligen Nutzer ist bekannt, dass das Internet öffentlich zugänglich ist. Die freiwillige Preisgabe von Informationen und Daten aller Art über das Internet erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers.
  2. Die OAAT schützt die Datenübermittlung durch angemessene Massnahmen. Auch mit diesen Massnahmen nach aktuellen Sicherheitsstandards (alle Simulationsgrouper-Versionen sind per SSL mit einem AES-128 bit Schlüssel verschlüsselt) ist ein Informationsverlust oder gar Datendiebstahl durch Dritte nicht vollständig ausgeschlossen.
  3. Der Nutzer stellt durch geeignete Massnahmen selbstständig sicher, jederzeit die korrekte URL-Adresse der OAAT zu verwenden, um dadurch allfällige Phishing-Attacken zu verhindern.
  1. Datensicherheit

  1. Der Datenschutz ist der OAAT ein wichtiges Anliegen. Die OAAT beachtet bei der Erfassung und Bearbeitung von Daten die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung.
  2. Die der OAAT im Rahmen des Gruppierungsvorganges übermittelten Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und ausschliesslich für den Gruppierungsvorgang verwendet.
  3. Die hochgeladenen Daten, mit Ausnahme der Verbindungsdaten,  werden spätestens nach 24 Stunden automatisch gelöscht.
  1. Haftungsausschluss

  1. Die Nutzer haben nach bestem Wissen und Gewissen alles zu unterlassen, was den Interessen der OAAT zuwiderlaufen könnte.
  2. Dem Nutzer ist bekannt, dass die online zur Verfügung gestellte Simulationsgrouper-Software nicht für den Markt freigegeben ist und ihr durch die OAAT in der aktuell vorliegenden Fassung lediglich zu Testzwecken zur Verfügung gestellt wird.
  3. Der Simulationsgrouper wird dem jeweiligen Nutzer "wie dargestellt" und "nach Verfügbarkeit" bereitgestellt. Die OAAT sowie ihre Kooperationspartner, Lieferanten und Lizenzgeber übernehmen keine Gewährleistung für Mängel der Software (Programme und Dokumentation) und sie schliessen, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für allfällige direkte oder indirekte Schäden aller Art, einschliesslich Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Datenverlust und Ansprüche Dritter, die durch die Simulationsgrouper-Software oder deren Gebrauch entstehen aus. Der Haftungs- und Gewährleistungsausschluss gilt im Speziellen in Bezug auf die allgemeine Gebrauchstauglichkeit der Simulationsgrouper-Software und deren Eignung für einen bestimmten Zweck, die Möglichkeit zur Nutzung im Verhältnis zwischen den Spitälern und Krankenversicherern und die Nichtverletzung von Rechten Dritter.
  4. Weder die OAAT noch die mit ihr verbundenen Unternehmen gewährleisten, dass der Simulationsgrouper den Anforderungen des Nutzers entspricht und unterbrechungs- und störungsfrei, sicher, fehlerfrei oder vollständig ist.
  5. Die OAAT haftet weder für allfällige Informations- und Datenverluste welche durch das Senden der Daten entstehen können, noch für das unbefugte Zugreifen oder Bearbeiten durch nicht berechtigte Dritte.
  6. Die OAAT haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch Missbrauch der Verbindung (einschliesslich Viren oder sonstige schädliche Komponenten) von Dritten zugefügt werden.

  1. Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen werden die Parteien eine solche Bestimmung vereinbaren, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Mass und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich gewollt war. Gleiches gilt für etwaige Lücken im Vertrag.
  2. Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.
  3. Die vorliegende Nutzungsvereinbarung liegt in deutscher, französischer und italienischer Sprache vor. Sollten zwischen den einzelnen Sprachversionen inhaltliche Differenzen bestehen, ist einzig die deutsche Sprachversion massgebend.
  4. Streitigkeiten aus der vorliegenden Nutzungsvereinbarung unterliegen vollumfänglich schweizerischem Recht.
  5. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.